Bohrlochreinigung ist ein sicherheitsrelevantes Thema. Doch wie sollte sie korrekt erfolgen? Alle Informationen dazu findest du in der Montageanleitung, die jedem Karton beigefügt ist. Setzt du eher auf digitale Lösungen, findest du die Antwort ebenfalls in unserer kostenlosen Software Fixerperience. Unter dem Punkt „Planungsorder“ sind die aktuellen Zulassungen und eine Anleitung für die Bohrlochreinigung hinterlegt. Bist du auf der Baustelle kannst du einfach auch direkt auf der Kartusche naschauen oder das Produkt auf unserer Website suchen. Auf der Produktseite findest du die Informationen ebenfalls. Eine Alternative kann übrigens auch der Hohlbohrer sein, denn damit entfällt die Bohrlochreinigung.
Ja, ein Injektionsmörtel hat ein Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD). Auf dem Rücken der Kartusche steht es im unteren Bereich. Innerhalb dieses MHDs kann fischer als Hersteller für Lasten garantieren, die der Statiker mit der Europäisch Technischen Bewertung (ETA) abgestimmt hat. Wird die Kartusche nach Ablauf des MHDs verwendet, garantieren wir als Hersteller für keine Lasten und somit liegt die Haftung beim Handwerker. Warum ist das so? Unsere chemischen Mörtel bestehen aus zwei Komponenten- dem Harz und dem Härter. Diese beiden Komponenten haben eine Lagerstabilitätszeit und sind somit nur begrenzt haltbar.
In welchen Baustoffen der Injektionsmörtel verwendet werden darf steht auf der Kartusche. Zum Beispiel der fischer FIS V darf für folgende Baustoffe verwendet werden:
Unser Experte empfiehlt, einen Blick in die aktuelle Zulassung zu werfen. Dort ist definiert, für welche Betonfestigkeitsklasse das Produkt zugelassen ist. In der Serie Q&A beantwortet unser Experte für Dich die wichtigsten Fragen rund um das Thema „Befestigungstechnik für Handwerker“. Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet hättest? Dann schreibe uns auf Facebook @fischergroupDeutschland.