Die Mindestverankerungstiefe bezeichnet die kleinste erforderliche Einbindelänge eines Befestigungsmittels (z. B. Schraube, Dübel, Anker oder Bewehrungsstab) in einem tragfähigen Baustoff, damit die vorgesehenen Lasten sicher aufgenommen und übertragen werden können. Sie wird üblicherweise vom Hersteller oder durch technische Normen festgelegt.
Nur bei ausreichender Verankerungstiefe kann das Befestigungsmittel die auftretenden Zug-, Quer- oder Kombinationskräfte zuverlässig in den Baustoff einleiten. Eine zu geringe Verankerungstiefe kann zum Herausziehen, Abreißen oder Versagen der Verbindung führen. Somit ist die Mindestverankerungstiefe wichtig für die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit der Verbindung.