Die Brandschutzprüfberichte erfüllen die Anforderungen für den Brandschutz nach der Baugesetzgebung der Länder und speziell für Deutschland nach der bundesweit gleichlautenden Leitungsanlagen-Richtlinie (LAR) auf Basis der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie 2015 (MLAR 2015). Der Personenschutz wird in der ML AR durch klare Regelungen für Rettungswege wie Flure, Treppenräume, Flure zwischen Treppenräumen und dem Ausgang ins Freie festgeschrieben. Kernaussage ist, die Sicherheit der Rettungswege zu gewährleisten, indem die Funktion der Brandschutz-Unterdecke sichergestellt wird.
Hierzu ist die Einhaltung des Mindestabstands min a ≤ 50 mm nach MLAR 2005 zwischen Installationen und darunterliegender, abgehängter Brandschutz-Unterdecke F30 (Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten) gefordert. Auf Basis der Brandprüfungen wurden Lastangaben für eine Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten in Beziehung zur maximal zulässigen Verformung von beispielsweise Montageschienen oder Rohrschellen ermittelt. Die Notwendigkeit zu diesen Betrachtungen resultiert aus den Eigenschaften des Stahls, der nach Einheitstemperaturkurve bei 30 Minuten einer Temperatur von > 800 °C ausgesetzt ist. Darüber hinaus sind dieselben Angaben für eine Feuerwiderstandsdauer von R30, R60, R90 und R120 nach EN 1363-1 bzw. F30, F60 , F90 und F120 nac h DIN 4102-2 in den Prüfberichten dokumentiert.
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In bestehende Gutachterliche Stellungnahmen von fischer wurden Lastangaben analog der MLAR für eine Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten in Beziehung zur maximal zulässigen Verformung von beispielsweise Montageschienen oder Rohrschellen ermittelt. Die Notwendigkeit zu diesen Betrachtungen resultiert aus den Eigenschaften des Stahls, der nach Einheitstemperaturkurve bei 30 Minuten einer Temperatur von > 800 °C ausgesetzt ist. Zusätzlich ist bei den im Vergleich zu normalen Stahlprofilen dünnwandigeren Montageschienen mit einer stärkeren Verformung zu rechnen, weshalb entsprechende Brandprüfungen als Basis der gutachterlichen Stellungnahmen von fischer dienten, und nicht Berechnungen nach DIN EN 1993-1-2 (Eurocode 3).
Der Eurocode 3 ist für die Bemessung von Stahlbauten, im speziellen für die Tragwerksbemessung für den Brandfall herausgegeben worden. In der Tragwerksbemessung für Stahlbauten werden in der Regel dickwandige Stahlbauteile verwendet, deren Materialstärke um ein Vielfaches dicker ist als die der für Leitungsanlagen bzw. Rohrtragsysteme verwendeten Montageschienen. Die Versagenscharakteristik und Widerstandsfähigkeit dünnwandiger Montageschienen unter Brandeinwirkung unterscheidet sich erheblich von der dickwandiger Stahlbauteile.
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