EnEV (Energieeinsparverordnung)

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war von 2002 bis 2020 in Deutschland gültig und hatte zum Ziel, den Energieverbrauch von Wohngebäuden, Bürogebäuden und bestimmten Betriebsgebäuden zu senken, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Die EnEV basiert auf europäischen Richtlinien und ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele Deutschlands. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2002 wurde die Verordnung mehrmals überarbeitet (2007, 2009, 2014 und 2016). Jede dieser Anpassungen brachte strengere Vorgaben mit sich, um den energetischen Standard von Gebäuden kontinuierlich zu verbessern und den steigenden Anforderungen an die Energieeffizienz gerecht zu werden. Im November 2020 wurde die Energieeinsparverordnung (EnEV) durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.

Wichtige Vorgaben der EnEV

Die EnEV galt für Wohngebäude (Neubau und Bestand) sowie für Büro- und bestimmte Betriebsgebäude, die modernisiert oder umgebaut wurden.

Neubauten

Für neu gebaute Gebäude legte die EnEV fest, dass sie einen bestimmten maximalen Jahresprimärenergiebedarf nicht überschreiten dürfen. Der Primärenergiebedarf berücksichtigte nicht nur die Heizenergie, sondern auch die Energie, die für Warmwasser, Lüftung und Kühlung benötigt wird. Außerdem mussten Neubauten einen bestimmten Wärmeschutzstandard erreichen, der über den sogenannten „U-Wert“ definiert wird. Dieser Wert beschreibt die Wärmedurchlässigkeit von Bauteilen wie Wänden, Fenstern und Dächern.

Bestandsgebäude

Bei bestehenden Gebäuden schrieb die EnEV vor, dass bestimmte Modernisierungsmaßnahmen den energetischen Standard verbessern müssen. Beispielsweise mussten Eigentümer von Wohngebäuden, die ihr Dach oder ihre Fassade sanieren, dafür sorgen, dass die neu eingebauten Teile den aktuellen Dämmstandards entsprechen. Heizkessel, die älter als 30 Jahre waren, mussten bzw. müssen in der Regel ausgetauscht werden, sofern sie nicht bestimmten Ausnahmeregelungen unterliegen.

Energieausweis

Ein wesentlicher Bestandteil der EnEV war der Energieausweis. Dieser gibt Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes und muss auch heute noch bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden. Der Energieausweis enthält Informationen zum Energiebedarf und mögliche Empfehlungen für energetische Verbesserungen.

Ausnahmen

In der Energieeinsparverordnung (EnEV) gab es bestimmte Ausnahmen, bei denen die strengen Anforderungen nicht oder nur teilweise angewendet wurden. Diese Ausnahmen betrafen sowohl den Neubau als auch die Sanierung bestehender Gebäude. Ausgenommen waren u.a.:

  • denkmalgeschützte Gebäude
  • Niedrigenergiegebäude, die bereits den Passivhaus-Standard erfüllen
  • kleine Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche
  • nicht beheizte oder gekühlte Gebäude
  • Gebäude zur Aufzucht von Tierenunterirdische Gebäude
  • Gebäude, bei denen die Umsetzung der EnEV-Anforderungen zu unverhältnismäßig hohen Kosten geführt hätten

Übergang zum Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Im November 2020 wurde die EnEV durch das Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz  – GEG) abgelöst. Das GEG fasst die bisher getrennt geregelten Bereiche der EnEV, des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) zusammen. Ziel des GEG ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden weiter zu steigern und den Einsatz erneuerbarer Energien noch stärker zu fördern.

Unterschiede und Neuerungen im GEG:

  • Einheitliche Regelungen: Das GEG bietet einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden.
  • Erhöhte Anforderungen: Die energetischen Anforderungen an Neubauten wurden weiter angehoben, um den Zielen der Klimaschutzpolitik gerecht zu werden.
  • Innovationen und Flexibilität: Das GEG ermöglicht mehr Flexibilität bei der Erfüllung der Anforderungen, indem es verschiedene technische Lösungen anerkennt und die Innovationskraft im Gebäudebereich fördert
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