Der Einbau von Dübeln setzt Kenntnisse über erforderliche Dübelabstände voraus:
Je nach Dübeltyp sind unterschiedliche Abstände einzuhalten, um ein ordnungsgemäßes Funktionieren zu gewährleisten.
Dies ist zum einen Mindestabstände zu Rändern und Kanten die nicht unterschritten werden dürfen. Ebenso gibt es die Mindestabstände zwischen Dübeln. Auch diese sind unbedingt einzuhalten, um ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Dübel zu gewährleisten. Ein Unterschreiten der Mindestabstände kann zum Abplatzen der Kante beim Setzen führen. Der sogenannte charakteristische Achsabstand ist der Abstand, ab dem sich die Dübel bei Zuglasten gegenseitig nicht mehr beeinflussen. Dies ist in der Regel der dreifache Wert der Verankerungstiefe und kann der jeweiligen Zulassung entnommen werden.
Der charakteristische Randabstand gibt den Abstand zum Rand an, ab dem die Bauteilkante keinen Einfluss mehr auf die mögliche Zuglast hat und beträgt in der Regel die Hälfte des charakteristischen Achsabstandes. Eine Unterschreitung des charakteristischen Randabstands führt zu einer Reduzierung der Tragfähigkeit der Befestigung.
Für Injektionssysteme in Mauerwerk werden ebenfalls Mindestabstände und charakteristische Abstände in den Zulassungen für die einzelnen Steine angegeben. Die Mindestrandabstände gelten hier für Bauteilkanten im Baukörper als auch für die Kanten des einzelnen Steines. Bei Unterschreiten der charakteristischen Achsabstände sind Abminderungsfaktoren (Gruppenfaktoren) für die Ermittlung der Tragfähigkeit anzusetzen.
Befestigungen redundanter Systeme sehen oft eine vereinfachte Regelung für die einzuhaltenden Abstände ein. Neben den mindesten einzuhaltenden Randabständen werden Abstände zwischen den Dübel definiert für die jeweils eine maximale Last angegeben wird. Es gilt, je größer die Achsabstände, desto höher die aufnehmbare Last. Dübel in Dübelgruppen (Befestigungspunkt) gelten in der Regel als ein Einzeldübel, der Befestigungsabstand zwischen den Dübelgruppen ist jeweils in der Zulassung geregelt.
Oft liegen Verlegepläne vor, die eine bestimmte Rasterung vorgeben. Dies gibt es bei abgehängten Decken oder bei Installationen von Rohren, Leitungen oder Elektrokabeln.
Rohrleitungen oder Kabel können auch über Rohrschellen oder Sammelhalter direkt an der Wand oder Decke befestigt werden. Hier sind in der Regel für die Dübel nur die Abstände zu den Rändern zu beachten. Alternativ können Installationen auch über Hängestiele oder Wandausleger durchgeführt werden. Hier sind die vom jeweiligen Hersteller dieser Bauteile vorgegebenen Lochabstände mit den erforderlichen Dübelabständen zu vergleichen.
Bei Befestigungen an besonderen Bauteilen wie zum Beispiel Spannbeton-Hohldielen ist es wichtig die genaue Lage der Hohlkammern und damit die Lage der Spannlitzen zu kennen. Hier sind die Abstände zu den Spannlitzen, in der Regel 50 mm auf jeden Fall einzuhalten, um Schäden durch Korrosion zu verhindern.
Auch bei Fehlbohrungen gilt es entsprechende Dübelabstände hierzu einzuhalten. Diese Angaben findet man zum einen in der jeweiligen Zulassung, oder aber in den Hinweisen für Dübelmonteure des DIBt.
Mindestrandabstände von Dübeln sind auch dann wichtig, wenn eine Querlast parallel oder senkrecht zum Rand wirkt. Wenn ein Mindestabstand entsprechend der 10-fachen Verankerungstiefe oder des 60-fachen Durchmessers vorliegt spricht man von randferner Befestigung. Hierfür sind bis zu max. 8 Dübel in einer Ankerplatte möglich.
Unterhalb dieser Grenze spricht man von randnaher Befestigung. Bei randnaher Befestigung sind max. 4 Dübel in einer Ankerplatte möglich.
Der Dübelabstand zu einem Rand beeinflusst die maximal aufnehmbare Querlast. Wenn der Dübelabstand parallel zum Rand das 3-fache des Randabstandes beträgt wird die maximale Tragfähigkeit im Versagensfall Betonkantenbruch erreicht.
Für manche Dübeltypen, wie z.B. Kunststoffdübel nach ETAG 020 werden ebenfalls Mindestdübelabstände angegeben. Hier wird zwischen Einzeldübeln und Dübelgruppen unterschieden. Dübel in Dübelgruppen werden in der Regel als ein Dübel betrachtet, es sei denn ihr Abstand untereinander wäre gleich dem Mindestabstand eines Einzeldübels.
Für Dübel ohne Zulassung können Mindestwerte aus Erfahrung festgelegt werden. Für Kunststoffdübel wird in aller Regel ein Mindestrandabstand gleich der Verankerungstiefe gefordert. Gleiches gilt für den Abstand der Dübel untereinander.
Für Metalldübel sollte ein Randabstand gleich der 1,5-fachen Verankerungstiefe und ein Achsabstand entsprechend der 3-fachen Verankerungstiefe eingehalten werden.
Je nach Dübeltyp sind unterschiedliche Abstände einzuhalten, um ein ordnungsgemäßes Funktionieren zu gewährleisten.
Dies ist zum einen Mindestabstände zu Rändern und Kanten die nicht unterschritten werden dürfen. Ebenso gibt es die Mindestabstände zwischen Dübeln. Auch diese sind unbedingt einzuhalten, um ein ordnungsgemäßes Funktionieren der Dübel zu gewährleisten. Ein Unterschreiten der Mindestabstände kann zum Abplatzen der Kante beim Setzen führen. Der sogenannte charakteristische Achsabstand ist der Abstand, ab dem sich die Dübel bei Zuglasten gegenseitig nicht mehr beeinflussen. Dies ist in der Regel der dreifache Wert der Verankerungstiefe und kann der jeweiligen Zulassung entnommen werden.Der charakteristische Randabstand gibt den Abstand zum Rand an, ab dem die Bauteilkante keinen Einfluss mehr auf die mögliche Zuglast hat und beträgt in der Regel die Hälfte des charakteristischen Achsabstandes. Eine Unterschreitung des charakteristischen Randabstands führt zu einer Reduzierung der Tragfähigkeit der Befestigung.
Für Injektionssysteme in Mauerwerk werden ebenfalls Mindestabstände und charakteristische Abstände in den Zulassungen für die einzelnen Steine angegeben. Die Mindestrandabstände gelten hier für Bauteilkanten im Baukörper als auch für die Kanten des einzelnen Steines. Bei Unterschreiten der charakteristischen Achsabstände sind Abminderungsfaktoren (Gruppenfaktoren) für die Ermittlung der Tragfähigkeit anzusetzen.
Befestigungen redundanter Systeme sehen oft eine vereinfachte Regelung für die einzuhaltenden Abstände ein. Neben den mindesten einzuhaltenden Randabständen werden Abstände zwischen den Dübel definiert für die jeweils eine maximale Last angegeben wird. Es gilt, je größer die Achsabstände, desto höher die aufnehmbare Last. Dübel in Dübelgruppen (Befestigungspunkt) gelten in der Regel als ein Einzeldübel, der Befestigungsabstand zwischen den Dübelgruppen ist jeweils in der Zulassung geregelt.
Oft liegen Verlegepläne vor, die eine bestimmte Rasterung vorgeben. Dies gibt es bei abgehängten Decken oder bei Installationen von Rohren, Leitungen oder Elektrokabeln.Rohrleitungen oder Kabel können auch über Rohrschellen oder Sammelhalter direkt an der Wand oder Decke befestigt werden. Hier sind in der Regel für die Dübel nur die Abstände zu den Rändern zu beachten. Alternativ können Installationen auch über Hängestiele oder Wandausleger durchgeführt werden. Hier sind die vom jeweiligen Hersteller dieser Bauteile vorgegebenen Lochabstände mit den erforderlichen Dübelabständen zu vergleichen.
Bei Befestigungen an besonderen Bauteilen wie zum Beispiel Spannbeton-Hohldielen ist es wichtig die genaue Lage der Hohlkammern und damit die Lage der Spannlitzen zu kennen. Hier sind die Abstände zu den Spannlitzen, in der Regel 50 mm auf jeden Fall einzuhalten, um Schäden durch Korrosion zu verhindern.Auch bei Fehlbohrungen gilt es entsprechende Dübelabstände hierzu einzuhalten. Diese Angaben findet man zum einen in der jeweiligen Zulassung, oder aber in den Hinweisen für Dübelmonteure des DIBt.
Mindestrandabstände von Dübeln sind auch dann wichtig, wenn eine Querlast parallel oder senkrecht zum Rand wirkt. Wenn ein Mindestabstand entsprechend der 10-fachen Verankerungstiefe oder des 60-fachen Durchmessers vorliegt spricht man von randferner Befestigung. Hierfür sind bis zu max. 8 Dübel in einer Ankerplatte möglich.
Unterhalb dieser Grenze spricht man von randnaher Befestigung. Bei randnaher Befestigung sind max. 4 Dübel in einer Ankerplatte möglich.
Der Dübelabstand zu einem Rand beeinflusst die maximal aufnehmbare Querlast. Wenn der Dübelabstand parallel zum Rand das 3-fache des Randabstandes beträgt wird die maximale Tragfähigkeit im Versagensfall Betonkantenbruch erreicht.
Für manche Dübeltypen, wie z.B. Kunststoffdübel nach ETAG 020 werden ebenfalls Mindestdübelabstände angegeben. Hier wird zwischen Einzeldübeln und Dübelgruppen unterschieden. Dübel in Dübelgruppen werden in der Regel als ein Dübel betrachtet, es sei denn ihr Abstand untereinander wäre gleich dem Mindestabstand eines Einzeldübels.Allgemeine Dübelsysteme:Für Dübel ohne Zulassung können Mindestwerte aus Erfahrung festgelegt werden. Für Kunststoffdübel wird in aller Regel ein Mindestrandabstand gleich der Verankerungstiefe gefordert. Gleiches gilt für den Abstand der Dübel untereinander.Für Metalldübel sollte ein Randabstand gleich der 1,5-fachen Verankerungstiefe und ein Achsabstand entsprechend der 3-fachen Verankerungstiefe eingehalten werden.