Arbeitsschutz

Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, Beschäftigte vor Unfällen, arbeitsbedingten Erkrankungen und sonstigen Gefahren am Arbeitsplatz zu bewahren sowie die Arbeitsbedingungen insgesamt zu verbessern. Neben dem physischen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer rückt dabei der Schutz vor psychischen Belastungen – wie Stress oder Mobbing – immer stärker in den Fokus.

Obwohl in vielen Branchen Deutschlands bereits umfangreiche Schutzmaßnahmen etabliert wurden, gibt es immer noch Berufe, bei denen Arbeitnehmer aufgrund spezifischer Anforderungen einem höheren Verletzungs- bzw. Krankheitsrisiko ausgesetzt sind. Dazu zählen z.B. Tätigkeiten bei der Feuerwehr und Polizei, aber auch in der Baubranche – um nur einige zu nennen.

Wie ist der Arbeitsschutz in Deutschland geregelt?

Die wichtigsten Grundlagen für den betrieblichen Arbeitsschutz sind im sogenannten Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Dieses verpflichtet u.a. den Arbeitgeber, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung) und für notwendige Schutzmaßnahmen zu sorgen (Fürsorgepflicht). Konkretisiert wird das Arbeitsschutzgesetz durch eine Reihe von weiteren Regelwerken wie z.B. der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie zahlreichen berufsgenossenschaftlichen Richtlinien, die insbesondere den Umgang mit branchenspezifischen Gefährdungen regeln.

Trotz der umfangreichen rechtlichen Regelungen ist der Arbeitsschutz in der Praxis nicht überall gleichermaßen umgesetzt. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen haben häufig Schwierigkeiten, die zahlreichen Vorschriften einzuhalten und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Dies ist meist auf fehlende Ressourcen, mangelndes Wissen oder eine unterschätzte Gefährdungslage zurückzuführen.

Allgemeine Maßnahmen zum Arbeitsschutz

Die Umsetzung des Arbeitsschutzes erfolgt durch eine Kombination verschiedener Maßnahmen, die sich in technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen unterteilen lassen.

Technische Maßnahmen:

Dazu zählen Maschinenabsicherungen, Schutzvorrichtungen, sichere Werkzeuge, ergonomische Arbeitsplätze und eine gute Beleuchtung. Technische Maßnahmen greifen direkt in die Arbeitsumgebung ein und verringern Gefahrenquellen durch entsprechende Vorkehrungen.

Organisatorische Maßnahmen:

Diese Maßnahmen beziehen sich auf die Organisation der Arbeitsabläufe und den Einsatz von Sicherheitspersonal. Dazu gehört auch die regelmäßige Durchführung von Sicherheitsunterweisungen und die Schulung der Beschäftigten in Bezug auf den richtigen Umgang mit Maschinen und Materialien.

Personenbezogene Maßnahmen:

Der Einsatz persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Helme, Schutzbrillen, Handschuhe und Sicherheitskleidung ist in vielen Branchen – vor allem in der Bauindustrie – unerlässlich. Die PSA schützt vor direkten Gefahren, kann aber nur wirksam sein, wenn sie korrekt eingesetzt wird und von hoher Qualität ist.

Spezieller Arbeitsschutz in der Baubranche

Die Baubranche gehört zu den Branchen mit erhöhten Unfallrisiken. Hier einige Beispiele:

Absturzgefahr:

Eine mangelhafte Sicherung, z.B. beim Arbeiten auf Gerüsten, kann zu schweren Unfällen führen.

Maschinenunfälle:

Der unsachgemäße Umgang mit Baggern, Kränen und anderen schweren Maschinen birgt erhebliches Gefahrenpotenzial.

Gefährliche Stoffe:

Auf Baustellen kommen zum Teil auch Substanzen zum Einsatz, die bei unsachgemäßer Handhabung Verätzungen oder Atemwegserkrankungen verursachen können.

Lärmbelastung:

Arbeiten mit Presslufthämmern, Betonmischern und anderen Maschinen erzeugen eine erhebliche Lärmbelastung, die langfristig zu Hörschäden führen kann. Um die beschriebenen Gefahren zu minimieren, sind in der Baubranche besondere Schutzmaßnahmen erforderlich. So müssen z.B. Gerüste den gesetzlichen Normen entsprechen und regelmäßig gewartet werden. Darüber hinaus sollten Absturzsicherungen wie Geländer und Sicherheitsnetze installiert werden. Maschinenführer müssen regelmäßig geschult werden, um den sicheren Umgang mit den Geräten zu gewährleisten und Maschinen sollten stets auf dem neuesten Stand der Technik gehalten und regelmäßig gewartet werden. Beim Umgang mit gefährlichen Stoffen sind Schutzkleidung und Atemschutzmasken Pflicht – ebenso wie das Tragen von Gehörschutz beim Arbeiten in Lärmbereichen.

Unternehmen sind dazu verpflichtet, nicht nur die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sondern auch kontinuierlich ihre Arbeitsschutzmaßnahmen zu optimieren, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.

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