Abfallvermeidung und Entsorgung

Abfallvermeidung und Entsorgung in der Baubranche

Die Bauindustrie ist weltweit einer der größten Verursacher von Abfall, Umweltverschmutzung und Ressourcenverschwendung. Da auf Baustellen Tag für Tag große Mengen an Materialien anfallen, die entweder wiederverwendet, recycelt oder entsorgt werden müssen, rücken die Themen Müll- bzw. Abfallvermeidung und Entsorgung[IM1][IM2] immer stärker in den Fokus. Ein durchdachtes Abfallmanagement auf der Baustelle leistet einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz sowie zur Ressourcenschonung und kann dabei helfen, die Projektkosten spürbar zu senken.

Gesetzliche Vorschriften zur Entsorgung

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) bildet die rechtliche Grundlage für die Entsorgung von Bauabfällen in Deutschland und legt eine klare Abfallhierarchie fest: Vermeidung vor Wiederverwertung vor Beseitigung. Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) konkretisiert diese Vorgaben für den Bausektor und schreibt eine getrennte Sammlung von mindestens fünf Abfallfraktionen vor. Bauunternehmen müssen außerdem nachweisen, dass sie ihre Abfälle ordnungsgemäß entsorgen und dokumentieren.

Was ist der Unterschied zwischen Müll und Abfall?

In der Baubranche ist die Unterscheidung zwischen „Müll“ und „Abfall“ von großer praktischer Bedeutung für die Entsorgung. Denn auch wenn die beiden Begriffe im allgemeinen Sprachgebrauch häufig synonym verwendet werden, gibt es doch Unterschiede:

Als Müll werden in der Regel Stoffe bezeichnet, die aufgrund von Verschmutzung, Beschädigung oder Verunreinigung durch schädliche Stoffe nicht mehr verwendet werden können, wertlos sind und fachgerecht entsorgt werden müssen.

Als Abfall hingegen werden alle Materialien bezeichnet, die noch einen wirtschaftlichen Wert haben und recycelt oder wiederverwertet werden können, wie beispielsweise Betonreste, unbehandelte Holzbalken oder Metallteile.

Maßnahmen zur Abfallvermeidung auf der Baustelle

Moderne Bauunternehmen und Projektleiter nutzen verschiedene Strategien zur Abfallvermeidung, wobei digitale Planungswerkzeuge eine zentrale Rolle spielen. So ermöglicht z.B. Building Information Modeling (BIM) eine präzise Materialplanung und minimiert Überschüsse bereits in der Planungsphase. Durch die verstärkte Nutzung vorgefertigter Bauteile und modularer Bauweisen kann der Materialverschnitt direkt vor Ort deutlich reduziert werden. Weitere Möglichkeiten sind die Wiederverwendung von Bauteilen sowie die Vermeidung unnötiger Verpackungen.

Richtige Trennung und Entsorgung

Eine sorgfältige Trennung der Bauabfälle ist gesetzlich vorgeschrieben und wirtschaftlich sinnvoll[IM5] (siehe auch Abschnitt „Recycling und Wiederverwertung“). Mineralische Abfälle wie Beton, Ziegel und Fliesen bilden dabei mit etwa 70% den größten Anteil und müssen separat gesammelt werden (Getrenntsammlungspflicht). Wertstoffe wie Metalle, Holz und Kunststoffe werden in speziellen Containern getrennt gesammelt, während gefährliche Abfälle wie Asbest oder belastete Böden besondere Sicherheitsmaßnahmen bei der Entsorgung erfordern. Verstöße gegen diese Vorschriften können zu empfindlichen Bußgeldern und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen. Daher ist es für Bauunternehmen unerlässlich, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und diese einzuhalten.

Recycling und Wiederverwertung

Die Wiederverwertung von Bauabfällen trägt wesentlich zur Ressourcenschonung bei und reduziert die Entsorgungskosten. Betonbruch kann nach der Aufbereitung u.a. als Recycling-Beton im Straßenbau oder für neue Fundamente verwendet werden. Holzabfälle werden zu Spanplatten verarbeitet oder thermisch verwertet, während Metallschrott eingeschmolzen und als Sekundärrohstoff genutzt wird.

Dokumentation und Nachweispflichten

Bauunternehmen sind verpflichtet, die Entsorgung ihrer Abfälle lückenlos zu dokumentieren und die Nachweise mindestens drei Jahre aufzubewahren. Die Dokumentation muss Angaben zu Art, Menge und Verbleib der Abfälle sowie zu den beauftragten Entsorgungsunternehmen enthalten. Bei gefährlichen Abfällen sind zusätzlich elektronische Nachweisverfahren vorgeschrieben.

Für weitere Informationen empfehlen sich folgende Quellen:

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
  • Publikationen des Umweltbundesamtes
  • Fachinformationen der Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe
  • Richtlinien der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe   
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